Geschäftsführer und Eltern der Wederacker fordern Gesetzesänderung

Wedemark (awi). Die KiTa Wederacker kann ihren Früh- und Spätdienst nicht wie bisher aufrecht erhalten, was einige Eltern vor erhebliche Probleme stellt. Hintergrund ist das neuen KiTa-Gesetz vom Juli 2021. Nach Paragraf 9 des Gesetzes werden die KiTa Mitarbeiter in zwei Gruppen aufgeteilt, nämlich in pädagogische Fachkräfte und pädagogische Assistenzkräfte.

Das hat zur Folge, dass nun mit Inkrafttreten des Gesetzes auch in den sogenannten „Randzeiten“ morgens und nachmittags stets eine pädagogische Fachkraft zur Betreuung der Kinder eingesetzt werden muss. Da es ohnehin schon Fachkräftemangel gibt, erschwert dieses Gesetz die Personalplanung in den Kindertagesstätten zusätzlich, bestätigt Tim Arndt-Sinner, Geschäftsführer der Kinderfreunde gGmbh. Das Ministerium führt dazu aus: „Aufgrund der bundesgesetzlich verankerten Voraussetzung kann es für den Einrichtungsbetrieb in Form der Sicherstellung des Kindeswohls keine „Übergangszeit“ geben, in der eine Fachkraft bis zu 25 Kindergartenkinder während der Randzeiten betreuen darf. Würde sich bei nur einer Fachkraft während der Randzeit eine Kindeswohlgefährdung realisieren, wäre die Aufsichtspraxis zu hinterfragen.“

Die Folgen treffen beide Seiten. Die pädagogischen Assistenzkräfte erfahren eine Geringschätzung gegenüber ihren Kollegen und die Eltern werden erneut gezwungen ihren Arbeitsalltag der Situation anzupassen. Die KiTa Wederacker hat sich bemüht den Eltern entgegenzukommen und bietet noch bis nächste Woche Freitag den Früh- und Spätdienst an. Durch die Gesetzesänderung können die Wederacker für den gesamten Betreuungszeitraum nicht auf genügend pädagogische Fachkräfte zugreifen, weshalb notgedrungen ab dem 18. Oktober der Frühdienst um eine halbe Stunde gekürzt wird, vorbehaltlich der Genehmigung des Landesjugendamtes. Der Spätdienst wird komplett ausfallen. Dabei waren die Früh- und Spätdienste, welche von den Eltern sehr geschätzt wurden, der Grund für viele Eltern diese Kita zu wählen, da sie durch ihre Arbeitszeiten auf Sonderzeiten angewiesen sind, so Eltern gegenüber dem ECHO. Für die Eltern kann es bedeuten, dass Arbeitsstunden reduziert werden müssen, um die Kinder aus der KiTa zu holen. In einem Fall wäre die einzige Alternative sogar die kranke Großmutter damit zu beauftragen, gibt Mutter Birgit Hanusa zu bedenken und spricht an, dass nicht alle Familie in der Nähe haben.

Viele Eltern sind aufgrund dieser Entwicklung sehr aufgebracht und stellen sich unter anderem die Frage, auf wessen Rücken dieses Gesetz ausgetragen wird. Weder Gemeinde noch freie Träger können Einfluss nehmen. „Ich würde gerne Herrn Tonne fragen, wie er mit diesem Gesetz dem bereits vorhandenen Fachkräftemangel entgegentreten möchte,“ sagt Franziska van Zoest, Mutter eines Kindergartenkinds bei den Wederackern.

In den Kitas der Kinderfreunde gGmbH lautet das Angebot demnächst: Krippe am Teich: Frühdienst von 7 bis 8 Uhr, Spätdienst gestrichen, Bedarf auch zu gering. Wederacker: Frühdienst von 7.30 bis 8 Uhr, Spätdienst gestrichen, Bedarf auch zu gering. Kinnerstuuv Negenborn: Beide Dienste gestrichen, Bedarf allgemein gering. „Ich habe das dem Landesjugendamt gemeldet. Wollten die nicht wissen. Keine wesentliche Kürzung, lautete der Kommentar“, ärgert sich Arndt-Sinner und versichert: „Sollten wir die freien Stellen, die jeder Träger hat, mit Fachkräften besetzten können, starten die Sonderöffnungszeiten auch wieder.“

Er fordert die Eltern auf, dem Land gegenüber ihre Meinung zu äußern und eine E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zu schicken. Er hat die Eltern frühzeitig mit Schreiben und auf Elternabenden informiert, was mit der Gesetzesänderung auf sie zukommt, da die Träger verpflichtet sind, während der gesamten Kernzeit von 8 bis 15 beziehungsweise 16 Uhr und auch während der Sonderöffnungszeit von 7 bis 8 Uhr und von 16 bis 17 Uhr immer eine Erzieherin in jeder Gruppe einzusetzen. Das zu gewährleisten sei aber wegen des bekannten Fachkräftemangels unmöglich. Nach Einschätzung von Arndt-Sinner entbehrt dieser Sachverhalt jedoch auch jeglicher Grundlage, da in den Früh- und Spätdiensten keine pädagogische Hauptarbeit stattfinde. Da es grundsätzlich schon schwierig sei, Personal zu finden, müssten sehr oft Mitarbeiter eingestellt werden, die nicht der Qualifikation eines Erziehers, einer Kindheitspädagogin, Personen mit einem pädagogischen Hochschulstudium, Grundschullehrer, Heilpädagogen oder Heilerziehungspfleger entsprächen. Ausschließlich diese Berufsgruppen würden jedoch das Aufrechterhalten aller Sonderöffnungszeiten ermöglichen. Unsere pädagogischen Assistenzkräfte, von denen wir sehr viel mehr beschäftigen, die sich tagtäglich liebevoll und hoch qualifiziert um Ihre Kinder kümmern – diese Kollegen genügen auf einmal nicht mehr! Sie leisten wundervolle Arbeit, sind jedoch laut des neuen Gesetzes auf einmal nicht mehr qualifiziert genug. Das ist ein herber Tiefschlag für diese Kollegen, die sich verständlicherweise nicht mehr wertgeschätzt fühlen“, so Arndt-Sinner. Der gesamte Sachverhalt verärgere ihn als Träger und auch persönlich sehr und hat seinen Unmut darüber bereits bei den entsprechenden Stellen offenherzig kundgetan. Als stellvertretender Bundesvorsitzender des Deutschen Kitaverbandes stehe er bereits mit den Landtagsfraktionen im Kontakt. Denn eine Änderung des Gesetzes könne nur der Gesetzgeber bewirken. Wenn das Ministerium ausführe, dass zu bedenken sei, dass ansonsten bei 25 Kindergartenkindern nur eine Fachkraft während der Randzeiten zugegen wäre und „dass bei diesem Fachkraft-Kind-Schlüssel das Kindeswohl nicht gewährleistet werden könne, da die personelle Mindestausstattung während der Randzeiten ist in Recht gegossenes Kindeswohl sei“, entspreche das nicht der Realität, so Arndt-Sinner; „In unserer Kita Wederacker mit 90 Kindern buchen gerade Eltern von sieben Kindern den Frühdienst, zwei Eltern den Spätdienst. Ähnlich sieht es im Verhältnis in andern Häusern aus“. Ihm als Geschäftsführer der Kinderfreunde Wedemark gGmbH sei es wichtig klarzustellen, „dass wir hier nicht der Buhmann sind, sondern offen und konstruktiv mit unseren Eltern zusammenarbeiten, Lösungen und Alternativen suchen und schlussendlich nicht begeistert sind von diesem nun nach über 25 Jahren überarbeiteten NKiTaG.“ „Wir gehen damit gerne an die Öffentlichkeit, um andere Träger zu ermutigen, es uns gleich zu tun. Wir müssen gemeinsam versuchen Änderungen durchzusetzen. Dafür steht unser Dachverband Tag für Tag ein“, betont Tim Arndt-Sinner.

Die Gemeinde fahre personell wegen des neuen KiTaG „auf Anschlag“, erklärte Sprecher Ewald Nagel, habe aber bisher kein Angebot zurückfahren müssen, sondern habe als großer Anbieter entstehende Lücken immer noch schließen können. Die Komplexität mache es jedoch immer schwieriger, Ausfälle auszugleichen, so Nagel. Betroffen sei die Gemeinde von der Gesetzesänderung ebenso wie die freien Träger.

Wie alles begann …

Haus am TeichHaus am Teich

 

Januar 1979  Das Ehepaar Meyer-Hick zog mit ihren drei Kinder aus der Großstadt aufs Land – nach Mellendorf.
Doch Frau Ulrike Meyer-Hick (Beschäftigungstherapeutin) befürchtete nicht nur bei sich, sondern vor allem für ihre Kinder eine gewisse Isolation. Das wollte sie verhindern. Ihr Traum  – „Unser Haus soll ein Kindertreff werden“.

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Gründungsmitglied im Deutschen Kitaverband

Gefördert von der Gemeinde Wedemark

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